Futtermeister/in

Tätigkeiten von Futtermeister*innen

Futtermeister/innen prüfen die Futtermittel nach Aussehen, Geruch, Zusammensetzung, Konsistenz und ermitteln die Futterrationen nach Menge und Zusammensetzung unter Beachtung von Zucht- und Haltungszielen, Lebensalter der Tiere und Haltungsformen.

Sie sind verantwortlich für die Beschaffung , Lagerung, Konservierung und Zubereitung von Futtermitteln und für das artgerechte Füttern und Tränken der Tiere unter Beachtung der Hygienebestimmungen. Außerdem überwachen sie die Futtereinrichtungen und -anlagen und kontrollieren die Futteraufnahme der Tiere. Zu ihren Aufgaben gehört auch, unterstellte Mitarbeiter/innen anzuleiten.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Futtermeister/innen finden sich zum Beispiel in zoologischen Gärten und Tierparks, in Wildgehegen, bei Zirkusunternehmen, Gestüten, großen Reiterorganisationen bzw. -vereinen und bei großen landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung.

Zugang

  • In der Regel ist für den Zugang zur Tätigkeit als Futtermeister/in eine abgeschlossene Berufsausbildung als Tierpfleger/in in einer der Fachrichtungen Zootierpflege, Tierheim- und Pensionstierpflege oder Haus- und Versuchstierpflege üblich.

  • Auch Pferdewirte/-wirtinnen, Fachkräfte aus der Landwirtschaft, hier vor allem Tierwirte und Tierwirtinnen der je nach Tierart unterschiedlichen Schwerpunkte oder Landwirte/-wirtinnen, können die Tätigkeit als Futtermeister/in ausüben, denn auch sie haben Kenntnisse und Erfahrungen in der Versorgung von Tieren.

  • Grundsätzlich ist in Bezug auf die unterschiedlichen Ziele der Tierhaltung und die unterschiedlichen Tiergattungen Einarbeitung erforderlich.