Ich bin Landwirt und in Quarantäne. Ich benötigt eine Ausnahmegenehmigung, um notwendige betriebliche Tätigkeiten durchzuführen. Was kann ich tun?
13. April, 2021 um 19:47 Uhr,
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Die Quarantäne wird grundsätzlich von der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Gesundheitsamt angeordnet, die erforderlichen Modalitäten hängen immer auch vom Einzelfall ab.
Die Bundesregierung sieht die Land- und Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur an. Somit ist es etwa hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt. Muss ein Landwirt in Quarantäne, sollte mit dem örtlichen Gesundheitsamt geklärt werden, ob nicht die Betreuung der Tiere und ggf. auch die Bestellung der Felder zugelassen werden kann, wenn der Kontakt zu Dritten ausgeschlossen ist.